Collected Papers of the Faculty of Law, University of Novi Sad
2020, vol. LIV, No. 3, pp. 1101–1121
Language of the paper: Serbian
Original scientific paper
udk: 35.077.2:347.998.85(497.11)
doi: 10.5937/zrpfns54-28274
Author:
Ratko Radošević, Assistent mit Doktorgrad
Universität Novi Sad
Juristische Fakultät Novi Sad
r.radosevic@pf.uns.ac.rs
Abstract:
Vor einem Jahrzehnt hat Serbien die Reform der gerichtlichen Kontrolle der Verwaltung durchgeführt – als ein neues Verwaltungsgericht gegründet wurde. Die erwarteten Ergebnisse wurden jedoch nicht erreicht und die Probleme, die die Reform verursacht haben, wurden nicht gelöst. Ein Jahrzehnt später ist daher eine neue Reform in Sicht. Zu den geplanten Änderungen gehören die Gründung von einer größeren Anzahl der Verwaltungsgerichten und die Einführung eines zweistufigen Verwaltungsstreits. Diese Änderungen werden auch in diesem Artikel behandelt, aber auf etwas andere Weise. Anstelle ihrer unkritischen Akzeptanz und Rechtfertigung durch europäische Rechtsgrundsätze, werden sie unter Berücksichtigung des rechtlichen Charakters des Verwaltungsstreits analysiert. Eine erfolgreiche Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform kann nicht erreicht werden, wenn europäische Rechtsgrundsätze blind akzeptiert und buchstäblich aus klassischen Gerichtsverfahren kopiert werden. Nur die Rechtsnatur des Verwaltungsstreits und die Merkmale, die ihn besonders machen und sich von den üblichen Gerichtsstreitigkeiten unterscheiden, können zu einer erfolgreichen Umsetzung der Änderungen führen.
Keywords:
Verwaltungsstreit, Rechtsnatur des Verwaltungsstreits, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Verwaltungsgericht.