Collected Papers of the Faculty of Law in Novi Sad, University in Novi Sad
2023, vol. LVII, No. 2, pp. 479-496
language of the paper: Serbian
Original scientific paper
udk: 343.237
doi:10.5937/zrpfns57-43433
Author:
Ivana Marković
Universität Belgrad
Juristische Fakultät Belgrad
ivana.markovic@ius.bg.ac.rs
ORCID ID: 0000-0003-2419-7808
Abstract:
In der Arbeit wurden die sieben wichtigsten Meinungen zum Strafgrund der Teilnahmeformen im engeren Sinne, insbesondere der Beihilfe, zunächst vorgestellt, um danach kritisch hinterfragt zu werden. Hierbei geht es konkret um folgende Lehren: Schuldteilnahmetheorie, Unrechtsteilnahmetheorie, Solidarität als Strafgrund, Reine Verursachungstheorie, Akzessoritätsorientierte Verursachungstheorie, Theorie vom akzessorischen Rechtsgutangriff und das Intensivierungsprinzip. Zum Schluß wurde zusätzliche Kritik an den genannten Lehren geäußert. Als Fazit wurde festgehalten, dass die am wenigsten umstrittene und dem Gesetzeswortlaut naheliegendste, demnach die akzeptabelste die Theorie vom akzesssorischen Rechtsgutangriff sei.
Keywords:
Strafgrundtheorien. – Teilnahme im engeren Sinne. – Korruptionstheorien. – Solidarisierung. – Verursachungstheorien. – Akzessorität. – Intensivierung.