Full text of the paper:

Preuzimanje rada u pdf formatu

Collected Papers of the Faculty of Law in Novi Sad, University in Novi Sad

2021, vol. LV, No. 3, pp. 687–708

language of the paper: Serbian

Original scientific paper

udk: 347.956:[001.102:069.62

doi: 10.5937/zrpfns55-33730

Authori:

Ranko Keča

Universität Novi Sad

Juristische Fakultät

rkeca@pf.uns.ac.rs

 

Marko Knežević

Universität Novi Sad

Juristische Fakultät

mknezevic@pf.uns.ac.rs

Abstract:

Serbisches Mediengesetz von 2014, seinem Vorgänger folgend, sieht die Berufungseinseitigkeit im Gegendarstellungsstreit vor. Dabei ist die Revision in diesem Streit unstatthaft. Die Abhandlung greift diese erhebliche Ausnahme von allgemeiner Regel des Zivilprozesses im Sinne ihrer Verfassungsmäßigkeit auf. Es wird gezeigt, dass das Konzept der Berufungseinseitigkeit teilweise verfassungswidrig ist, und zwar als unzulässige Einschränkung des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Nach Verneinung der Möglichkeit einer verfassungskonformen teleologischen Reduktion wird eine von zwei möglichen gesetzgeberischen Lösungen vorgeschlagen – ersatzlose Streichung der Berufungseinseitigkeit.

Keywords:

Anspruch auf Gegendarstellung; Berufungsbeantwortung; Berufungseinseitigkeit; Anspruch auf rechtliches Gehör; Gleichheit der Parteien; Prozesswaffengleichheit; faires Verfahren.