Collected Papers of the Faculty of Law, University of Novi Sad
2018, vol. LII, No. 4, pp. 1333–1350
Language of the paper: Serbian
Review Article
udk: 347.922(497.11)
doi: 10.5937/zrpfns52-18656
Author:
Nikolina Miščević, Assistent
Universität Novi Sad
Juristische Fakultät Novi Sad
n.miscevic@pf.uns.ac.rs
Abstract:
Die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners ist ein Rechtsinstrument, der dem Gläubiger der Schutz bieten sollte, wenn er wegen der Verfügung seines Schuldners zugunsten von Dritten benachteiligt ist. Das Recht, die Rechtshandlungen des Schuldners anzufechten, hat zwei Formen: die Anfechtung von Rechtshandlungen des Schuldners im Insolvenzverfahren und die Anfechtung von Rechtshandlungen des Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens. Im Artikel wird die Aktivlegitimation für die Anfechtung von Rechtshandlungen des Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens analysiert. Insbesondere wird es im Artikel die Frage zu beantworten versucht, ob zur Anfechtung nur der Gläubiger dessen Forderung bereits vor der angefochtene Rechtshadlung existiert berechtigt ist, oder auch der Gläubiger dessen Forderung jünger als diese Rechtshandlung ist. Die serbische Rechtsprechung bietet keine einzige Antwort auf diese Frage. Deshalb, um die Lösung die im Gesetz über die Schuldverhältnisse vorgesehen ist besser zu verstehen, sind im Artikel zuerst verschiedene Antworten auf diese Frage aus römisches und germanisches Recht sowie aus der Zeit vor der Verabschiedung des Gesetzes über die Schuldverhältnisse analysiert.
Stichwörter:
Die Anfechtung der Rechtshandlungen des Schuldners, Actio Pauliana, die Aktivlegitimation für die Anfechtung, die Zeit der Entstehung der Forderung