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Collected Papers of the Faculty of Law, University of Novi Sad

2017, vol. 51, No. 4, pp. 1251–1284

Language of the paper: Serbian

Original scientific paper

udk: 347.958(497.11)

doi: 10.5937/zrpfns51-16759

Authors:

Ranko Keča, ordentlicher Professor

Universität Novi Sad

Juristische Fakultät Novi Sad

r.keca@pf.uns.ac.rs

 

Marko Knežević, Dozent

Universität Novi Sad

Juristische Fakultät Novi Sad

m.knezevic@pf.uns.ac.rs

Ab­stract: / Zusammenfassung:

Die ZPO-Novelle vom 2014 hat eine wichtige Veränderung im Rechtsmittelsystem gebracht, dadurch dass die Zulässigkeit der Revision wegen abänderndes Berufungsurteils eingeführt wurde. Es ist direkte Folge einer neuen Doktrin des Verfassungsgerichtshofs, die davon ausgeht, dass dieses Urteil immer ein neues Urteil ist, d. h. immer der Natur nach ein erstinstanzliches Urteil ist, sodass der Partei, die beschwert ist, man ein neues Rechtsmittel zur Verfügung stellen müsste, um Verfassungsgarantie des Rechtes auf Rechtsmittel gegen jedes erstinstanzlichen Urteil (Art. 36 Abs. 2 Verfassung) zu gewähren. In der Arbeit wird nach der Richtigkeit dieser Doktrin gesucht, ausgehend von der Rechtsnatur des abändernden Berufungsurteils in allen Fällen, in den es nach ZPO möglich ist. Die Ergebnisse zeigen, dass die Doktrin des Verfassungsgerichtshofs fehlerhaft ist, weil meritorische Entscheidung des Berufungsgerichts über den Streitgegenstand in diesen Fällen gar keine funktionelle erstinstanzliche Entscheidung darstellt. Einführung der Zulässigkeit der Revision deswegen ist dementsprechend keine dogmatische Folge von Verfassungsgarantie des Rechtes auf Rechtsmittel, außer einer Ausnahme (Abänderung des angefochtenen Urteils aufgrund der Aufnahme und Bewertung der Beweise, die in der Erstinstanz abgelehnt wurden), sondern ausschließlich eine rechtspolitische Frage, die beantwortet in der Weise ist, dass der Oberste Kassationsgerichtshof immer mehr mit der Sachen überbelastet wird, in den überhaupt nicht gewiss ist, ob seine eigenständige Funktion – Vereinheitlichung der Rechtsprechung und Rechtsfortbildung bzw. Rechtsentwicklung – verwirklicht wird.

Keywords: / Schlüsselwörter:

Revision im Zivilprozess, Verfassungsrecht auf Rechtsmittel, Abänderung des Urteils in der Berufungsverfahren, Kontrollcharakter des Berufungsverfahrens, Verfassungsgerichtshof, Oberster Kassationsgerichtshof