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Collected Papers of the Faculty of Law in Novi Sad, University of Novi Sad

2023, vol. LVII, No. 3, pp. 1019-1029

Language of the paper: German

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340.132(430)

doi:10.5937/zrpfns57-39383

Author:

Martin Schlüter

Rechtsanwalt und Notar a.D., ehemals Lehrbeauftragter an den Universitäten Münster und Potsdam, Deutschland

schlueterhamm@t-online.de

ORCID ID: 0000-0003-2339-7226

Abstract:

Der vorliegende Text behandelt das Konzept der „Rechtskraft“ im deutschen Recht. Ziel der Rechtskraft ist es, den Parteien Klarheit über ihre rechtlichen Beziehungen zueinander und möglicherweise zu Dritten zu verschaffen. Dies soll Unsicherheiten bezüglich ihrer Rechte und Pflichten vermeiden und sicherstellen, dass gerichtliche Entscheidungen nicht mehr geändert werden können. Die Beachtung der Rechtskraft dient auch dem Schutz der Justiz vor unnötigem Aufwand durch erneute Behandlung bereits entschiedener Rechtsstreitigkeiten. In der Praxis werfen die Prinzipien der Rechtskraft Fragen auf, insbesondere hinsichtlich ihrer Definition und den daraus resultierenden Konsequenzen. Die Möglichkeit, die Rechtskraft im deutschen Recht zu durchbrechen, besteht in vielen Fällen aufgrund sowohl gesetzlicher Bestimmungen als auch Überlegungen der Rechtsprechung und juristischen Wissenschaft. Die Einschränkungen der Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen nur in Ausnahmefällen möglich sind. Obwohl solche Durchbrechungen die Einzelfallgerechtigkeit fördern können, beeinträchtigen sie das wichtige Prinzip der Rechtssicherheit und sollten daher nur selten in Betracht gezogen werden.

Keywords:

Gerichtsverfahren, Rechtskraft, Durchbrechung, Einzelfallgerechtigkeit¸ Rechtssicherheit.